Praxiajahr für Mediziner im Ausland

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) wurde am 27. Juni 2002 neu gefasst und trat am 1. Oktober 2003 in Kraft. Sie findet deshalb auf Studenten Anwendung, die ihr Studium nach dem 1. Oktober 2003 aufgenommen haben. Für Studenten, die bereits vor diesem Zeitpunkt mit ihrem Studium begonnen haben, findet die ÄApprO in der Fassung vom 14. Juli 1987 (zuletzt geändert am

27. April 2002) Anwendung. Zu beachten sind jedoch die Übergangsvorschriften in der ÄApprO.

An den Voraussetzungen für das Praktische Jahr hat sich nicht viel gerändert. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die „neue“ ÄApprO. Eine Gegenüberstellung der alten und der neuen ÄApprO (Teil PJ) finden Sie z. B. auf den  Webseiten der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik Ausbildung, Ärztin/Arzt, Formulare und Merkblätter, Praktisches Jahr, Merkblatt über die Ableistung von Teilen der praktischen Ausbildung im Ausland – ÄApprO alt und neu.

Das Praktische Jahr ist eine zusammenhängende praktische Ausbildung von 48 Wochen und (letzter) Teil des Medizinstudiums. Es beginnt jeweils in der zweiten Hälfte der Monate Februar und August und kann erst dann absolviert werden, wenn die Voraussetzungen nach § 27 ÄApprO erfüllt sind. [...]